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Der Gesetzgeber versucht die Eigenverantwortung der Patienten
durch häufig wechselnde Zuzahlungsmodelle zu erzwingen.
Das zur Zeit geltende Modell sieht Zuzahlungen in Höhe
von 10 Prozent des Arzneimittelpreises, mindestens jedoch
5 Euro, höchstens aber 10 Euro jedoch nicht mehr als
den tatsächlichen Preis des verordneten Medikaments vor.
Ihre Krankenkasse informiert Sie sicher gerne über die
aktuellen Zuzahlungsmodalitäten und
die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rezeptzuzahlung.
Häufig ist es notwendig, der Krankenkasse einen Nachweis
über die geleisteten Zuzahlungen zu erbringen; d.h. Zuzahlungsquittungen
über das ganze Jahr hindurch aufzubewahren.
Hier haben wir eine enorme Erleichterung für Sie:
unsere Kundenkarte !
Nach Ihrer Einwilligung speichern wir Ihre Einkaufsdaten und
händigen Ihnen am Jahresende kostenlos eine Gesamtübersicht,
zur Vorlage bei der Kranken- kasse oder beim Finanzamt, aus.
Darüberhinaus bekommen Sie mit unserer Kundenkarte
automatisch 3% Rabatt auf unser Nebensortiment! Natürlich
ist das Gewähren des o.a. Rabatts nicht an die Kundenkarte
gebunden. |